Glasböden und andere begehbare Flächen aus Glas sind ein wirkungsvolles Mittel der transparenten Gestaltung von Innenräumen. Sie tragen zur positiven Ausprägung der Lichtverhältnisse in einem Baukörper bei.
Anwendung finden die eleganten Konstruktionen als transparente Fußböden, Tanzflächen, Messestände, Bühnen oder Treppenstufen. Eine Hinterleuchtung – klar, diffus oder sogar farbig – setzt zudem Akzente und betont die Transparenz des Glases.
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Max. Formate 2000 mm x 4000 mm
Min. Formate 200 mm x 300 mm
Max. Gewicht 1000 kg
Glasarten: VSG aus ESG/Float oder TVG/Float
Rutschhemmender Siebdruck in verschiedenen Designs und geprüften Rutschhemmungsklassen
Farben:
Die Gläser erhalten mindestens eine geschliffene Kante, die nicht als Sichtkante verwendet werden sollte. Der Aufbau von begehbaren Verglasungen besteht grundsätzlich aus einem mehrscheibigen Verbund-Sicherheitsglas (VSG). Um Beschädigungen zu verhindern, wird das statisch tragende Glaspaket zusätzlich von einer Deckscheibe geschützt. Für den tragenden Glasaufbau ist Floatglas oder teilvorgespanntes Glas (TVG) zu verwenden. Um die Belastbarkeit und Bruchfestigkeit zu erhöhen, besteht die Deckscheibe aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder TVG.
Bei begehbaren Glasplatten handelt es sich um nicht geregelte Bauprodukte. Diese bedürfen der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). In den TRLV (Stand: 8-2006) sind vierseitig linienförmig gelagerte Gläser bis zu den maximalen Abmessungen 1500 x 400 mm allgemein geregelt.