Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken / Verletzungen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Soweit Ihnen also Anhaltspunkte und/oder Informationen über mögliche Verstöße hiergegen vorliegen, können Sie an dieser Stelle Hinweise abgeben.

Die Verfahrensordnung gemäß §8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt können Sie HIER abrufen. 

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